Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Lackschutzfolie

  • Allgemein

    Steinschlagschutzfolien bestehen aus PU (Polyurethan) und sind in Ihrer Verarbeitung generell von Farbfolien aus PVC (Polyvinylchlorid) zu unterscheiden. PU-Folien sind dicker (150 bis 270 μ) und lassen sich dadurch nicht in der Art um enge Radien (Ecken und Kanten) verarbeiten, wie es bei PVC-Folien üblich ist.
    Steinschlagschutzfolien sind generell als Funktionsfolien zu betrachten. Sie tragen nicht vorrangig zur Verbesserung der vorhandenen Lackoberfläche bei.
    Die Beurteilung einer Folierung erfolgt immer aus „Kundensicht“. Das bedeutet in aufrechter Haltung mit einem Abstand von mind. 1 Meter.

  • Zeitlicher Rahmen

    Je nach zu schützenden Bauteilen variiert der Zeitbedarf. Bei einfachen Verklebungen einer Lackschutzfolie, wie zum Beispiel einer Ladeschutzkante, können Sie das Fahrzeug nach ca. einer Std wieder abholen / mitnehmen. Bei umfangreicheren Arbeiten, wie zum Beispiel das Folieren eins Stoßfängers, behalten wir das Fahrzeug in der Regel 24 Std. bei uns.

  • Vorschäden am Lack

    Bereits vorhandene tiefere Steinschläge sind mit einer transparenten Lackschutzfolie nicht zu überdecken. Beachten Sie, dass beschädigter (Klar-)Lack beim Entfernen der Folie sich in seltenen Fällen teilweise ablösen kann. Auch an nachlackierten/nicht mit Originallack versehenen Stellen, kann es zu Ablösungen kommen, wofür wir keine Gewährleistung übernehmen. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung mindestens einen Gitterschnittkennwert GT1 (DIN 53151) aufweisen. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus. Keine der von uns verwendeten Folien hat eine Klebkraft, die diesen Wert übersteigt.

  • Vorbereitung des Untergrunds durch den Kunden

    Die Basis der Montage einer LackSchutzFolie ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeuges. In textilen Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (KEINE Polituren/Wachse). Große und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecke, Insektenrückstände u.ä. sind vom Kunden zu entfernen. Der Lack muss vollständig von Wachsen befreit sein. Ist das Fahrzeug ungenügend gereinigt, können zusätzliche Reinigungskosten anfallen. Dies trifft natürlich nur auf die zu schützenden und angrenzenden Bauteile zu.

  • Sichtbarkeit der Folie

    Grundsätzlich sind LackSchutzFolien Funktionsfolien und somit nicht unsichtbar. Unsere Folien bieten einen der höchsten Transparenzgrade, die bei LackSchutzFolien zu erreichen sind. Wir arbeiten ausschließlich mit hochwertigsten PU-Folien. Die Sichtbarkeit der Folienränder hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Farbe des Fahrzeuges, VorschädenN erfärbungen, Dicke der Folie, Pflege.

  • PARTIKELEINSCHLÜSSE / SICHTBARE IRRITATIONEN

    Folieren ist ein Handwerk und leider sind Partikeleinschlüsse und sichtbare Irritationen nicht zu vermeiden. Stark sichtbare Irritationen sind nicht zulässig. Als Irritationen gelten Wülste im Kleber, die durch unsachgemäße Manipulation der Folie entstehen. Bspw. durch zu wenig oder falsch gemischte Verklebeflüssigkeiten.
    Es sollte also beachtet werden, dass ein Partikel oder eine Irritation in Randnähe oder an Sicken eher vernachlässigt werden kann, als bspw. ein Partikel direkt in der Mitte einer Motorhaube. Partikeleinschlüsse und Irritationen in Randnähe sind eher zu vernachlässigen als inmitten einer großen, glatten Fläche.

  • Gewährleistung

    Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Firma. Kleinere Mängel können relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

  • Dokumentation und Werbung

    Vor der Beklebung wird das Auto kontrolliert und etwaige Schäden dokumentiert. Dieses Formblatt wird, von beiden Seiten unterschrieben und der Auftragsmappe beigefügt. Zusätzlich werden digitale Fotos vom Fahrzeug erstellt, die den gleichen Zweck erfüllen sollen. Die vor, während und nach einer Folierung erstellten Bilder werden, nachdem Erkennungsmerkmale wie Nummernschilder u.ä. zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unkenntlich gemacht wurden, nach eigenem Ermessen für Werbezwecke verwendet (Homepage , Flyer o.ä.).

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